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Beruf & Erfolg

Ein Job trotz Handicaps
Behinderte: Integrationsdienste beraten und vermitteln

Von Silke Häußler

Max W. (48) fuhr 17 Jahre lang Lkw für Speditionen. Doch bei einem schweren Arbeitsunfall vor zehn Jahren zog er sich ein Schädelhirntrauma zu und war fortan schwerbehindert - das berufliche Aus für einen Brummifahrer. In Hamburg fand er eine Anstellung als Taxifahrer. Aber nach neun Jahren wurde ihm betriebsbedingt gekündigt. Er war wieder arbeitslos.

Über die Agentur für Arbeit nahm Max W. Kontakt mit dem Hamburger Integrationsfachdienst "Profil" auf. Er ließ sich beraten und in ein Praktikum in einem Kleinbetrieb vermitteln. Dort war er der erste Schwerbehinderte - und konnte den Geschäftsführer von seiner Leistungsfähigkeit überzeugen. Seit fünf Wochen hat er, wenn auch befristet, einen neuen Arbeitsvertrag.

"Ich bin immer wieder erstaunt, wie wenig die Beratungsangebote, Fachdienste und Selbsthilfegruppen genutzt werden", bedauert Edine Akre. Als Personalvermittlerin des Integrationsfachdienstes "pass" unterstützt sie Schwerbehinderte im Kündigungsverfahren. Viele, so ist ihre Erfahrung, "unterschreiben blind die Kündigung, ohne sich vorab zu informieren. Wir können dann nichts mehr für sie tun."

Auch Max W. wußte nicht, daß das Integrationsamt - eine Behörde, die für die Umsetzung der Anforderungen des Sozialgesetzbuchs IX (Schwerbehindertenrecht) zuständig ist - seiner Kündigung hätte zustimmen müssen. Auch manche Arbeitgeber wissen nicht, daß die Kündigung eines Schwerbehinderten beim Integrationsamt beantragt werden muß. Manche ahnen noch nicht einmal, daß der Arbeitnehmer schwerbehindert ist.

Jürgen Baumann vom Beratungsprojekt "handicap" stellt in seinen Gesprächen immer wieder fest: "Das Bild von Menschen mit Behinderung reduziert sich zumeist auf Rollstuhlfahrer." Ein Problem ist nämlich der Begriff "Behinderung" selbst, denn es fehlt an einer einheitlichen Definition. "Im allgemeinen Sprachgebrauch wird Behinderung als Unterscheidungsmerkmal benutzt, das zur defizitorientierten Beschreibung einer Abweichung von der Norm dient", erklärt die Sozialpädagogin Stefanie Miksanek. Meistens bezieht sich das nur auf sichtbare Behinderungen. Menschen mit einem Herzschrittmacher oder psychisch Erkrankte werden deshalb im Alltagsverständnis nicht als behindert wahrgenommen.

Rund acht Millionen Menschen in Deutschland sind behindert. Bei 80 Prozent von ihnen entsteht die Behinderung im Laufe des Berufslebens, meistens im Alter zwischen 55 und 65 Jahren. Die Gründe sind vielfältig, sie reichen von Querschnittslähmung über Schlaganfall oder Brustkrebs bis zu psychischen Erkrankungen.

Das Gesetz legt fest: Menschen mit einem Grad der Behinderung von mehr als 50 gelten als schwerbehindert - und sind somit besonders kündigungsgeschützt. Doch kann jemand, der mit einem Behinderungsgrad von mehr als 30 eingestuft ist, eine Gleichstellung und damit ebenfalls den besonderen Kündigungsschutz erwirken - vorausgesetzt die Behinderung beeinträchtigt die Arbeitsfähigkeit. Auf Antrag stellt das Versorgungsamt den Grad der Behinderung fest. Widersprüche sind möglich.

Das allgemeine Informationsdefizit soll mit Regierungs-Kampagnen wie "job - Jobs ohne Barrieren" verringert werden. Denn gerade in Zeiten von knappen Sozialkassen steigt der Druck, mehr Menschen mit Behinderung am Erwerbsleben teilhaben zu lassen - schließlich erhöhen sie die Zahl der Einzahler.

Doch trotz der Anstrengungen von Beratungs- und Integrationsstellen, bestehende Arbeitsplätze zu sichern, steigt die Zahl der Kündigungsanträge beim Hamburger Integrationsamt. 2004 erreichte sie fast die 1000er Marke. Das Amt willigte in etwa 65 Prozent der Fälle ein, überwiegend bei betriebsbedingten Kündigungen.

Zwar sei die Zahl arbeitsloser Schwerbehinderter in Hamburg seit 2000 bis Ende 2004 gesunken, teilte die Sozialbehörde mit. Doch jetzt steigt sie wieder: Im März dieses Jahres wurden 3498 schwerbehinderte Arbeitlose registriert, davon zwei Drittel Arbeitslosengeld-II-Empfänger; Tendenz steigend. Experten befürchten bis zu 6000 Betroffene. Die Ursache: Neuregelungen durch Hartz IV.

Doch Matthias Bartke, Leiter des Integrationsamtes Hamburg, bleibt optimistisch: "Durch Hartz IV ist endlich ist alles aus einem Guß. Vormals schwerbehinderte Sozialhilfeempfänger können nun Eingliederungszuschüsse und andere Fördermöglichkeiten in Anspruch nehmen." Für die Integration Behinderter ins Berufsleben werden keine Steuereinnahmen, sondern Mittel aus einer Ausgleichsabgabe verwendet, die Unternehmen mit mehr als 20 Angestellten zahlen müssen, wenn sie weniger als fünf Prozent Schwerbehinderte beschäftigen. 2005 wird mit 10,67 Millionen Euro gerechnet.

Hier können Sie sich informieren

  • Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Soziales und Familie, Integrationsamt, Tel. (040) 428 63 - 28 59; im Internet unter: www.integrationsamt. hamburg.de

  • Beratungsprojekt handicap, Arbeit und Leben Hamburg, Tel. (040) 28 40 16 - 50, E-Mail: handicap@hamburg. arbeitundleben.de

  • Beratungsinitiative Hamburg BIHA, Fortbildungsakademie der Wirtschaft, Tel. (040) 63 64 62 - 71 ¦ ARGE SBV Arbeitsgemeinschaft der Schwerbehindertenvertretungen in der Hamburger Wirtschaft, www.arge-sbv.de Integrationsfachdienste (Informationen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer)

  • Profil ? Personal- und Integrationsberatung für Körper- und Sinnesbehinderte, Tel. (040) 20 94 76 - 10, www.profil-hh.de ¦ pass ? Personalvermittlung für Menschen mit Behinderung (für Körper- und Sinnesbehinderte im Kündigungsschutz), Tel. (040) 29 99 43 61, www.pass-hamburg.de

  • ARINET - Arbeits-Integrations- Netzwerk (für psychisch behinderte Menschen) Tel. (040) 389 04 50, www.arinet-hamburg.de

  • Hamburger Arbeitsassistenz (für geistig Behinderte), Tel. (040) 431 33 90, www.hamburgerarbeitsassistenz. de Allgemeine Quellen

  • Im Internet unter www.jobs-ohne-barrieren. de sowie unter www.zb-net.de; ZB Zeitschrift: Behinderte Menschen im Beruf

  • Das Portal für Menschen mit Behinderung: www.wheel-it.de/portal

    erschienen am 7. Mai 2005 in Beruf & Erfolg

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