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Ein Job trotz Handicaps Behinderte: Integrationsdienste beraten und
vermitteln
Von Silke Häußler
Max W. (48) fuhr 17 Jahre lang Lkw für Speditionen.
Doch bei einem schweren Arbeitsunfall vor zehn Jahren zog er
sich ein Schädelhirntrauma zu und war fortan schwerbehindert -
das berufliche Aus für einen Brummifahrer. In Hamburg fand er
eine Anstellung als Taxifahrer. Aber nach neun Jahren wurde
ihm betriebsbedingt gekündigt. Er war wieder arbeitslos.
Über die Agentur für Arbeit nahm Max W. Kontakt mit
dem Hamburger Integrationsfachdienst "Profil" auf. Er ließ
sich beraten und in ein Praktikum in einem Kleinbetrieb
vermitteln. Dort war er der erste Schwerbehinderte - und
konnte den Geschäftsführer von seiner Leistungsfähigkeit
überzeugen. Seit fünf Wochen hat er, wenn auch befristet,
einen neuen Arbeitsvertrag.
"Ich bin immer wieder
erstaunt, wie wenig die Beratungsangebote, Fachdienste und
Selbsthilfegruppen genutzt werden", bedauert Edine Akre. Als
Personalvermittlerin des Integrationsfachdienstes "pass"
unterstützt sie Schwerbehinderte im Kündigungsverfahren.
Viele, so ist ihre Erfahrung, "unterschreiben blind die
Kündigung, ohne sich vorab zu informieren. Wir können dann
nichts mehr für sie tun."
Auch Max W. wußte nicht, daß
das Integrationsamt - eine Behörde, die für die Umsetzung der
Anforderungen des Sozialgesetzbuchs IX
(Schwerbehindertenrecht) zuständig ist - seiner Kündigung
hätte zustimmen müssen. Auch manche Arbeitgeber wissen nicht,
daß die Kündigung eines Schwerbehinderten beim Integrationsamt
beantragt werden muß. Manche ahnen noch nicht einmal, daß der
Arbeitnehmer schwerbehindert ist.
Jürgen Baumann vom
Beratungsprojekt "handicap" stellt in seinen Gesprächen immer
wieder fest: "Das Bild von Menschen mit Behinderung reduziert
sich zumeist auf Rollstuhlfahrer." Ein Problem ist nämlich der
Begriff "Behinderung" selbst, denn es fehlt an einer
einheitlichen Definition. "Im allgemeinen Sprachgebrauch wird
Behinderung als Unterscheidungsmerkmal benutzt, das zur
defizitorientierten Beschreibung einer Abweichung von der Norm
dient", erklärt die Sozialpädagogin Stefanie Miksanek.
Meistens bezieht sich das nur auf sichtbare Behinderungen.
Menschen mit einem Herzschrittmacher oder psychisch Erkrankte
werden deshalb im Alltagsverständnis nicht als behindert
wahrgenommen.
Rund acht Millionen Menschen in
Deutschland sind behindert. Bei 80 Prozent von ihnen entsteht
die Behinderung im Laufe des Berufslebens, meistens im Alter
zwischen 55 und 65 Jahren. Die Gründe sind vielfältig, sie
reichen von Querschnittslähmung über Schlaganfall oder
Brustkrebs bis zu psychischen Erkrankungen.
Das Gesetz
legt fest: Menschen mit einem Grad der Behinderung von mehr
als 50 gelten als schwerbehindert - und sind somit besonders
kündigungsgeschützt. Doch kann jemand, der mit einem
Behinderungsgrad von mehr als 30 eingestuft ist, eine
Gleichstellung und damit ebenfalls den besonderen
Kündigungsschutz erwirken - vorausgesetzt die Behinderung
beeinträchtigt die Arbeitsfähigkeit. Auf Antrag stellt das
Versorgungsamt den Grad der Behinderung fest. Widersprüche
sind möglich.
Das allgemeine Informationsdefizit soll
mit Regierungs-Kampagnen wie "job - Jobs ohne Barrieren"
verringert werden. Denn gerade in Zeiten von knappen
Sozialkassen steigt der Druck, mehr Menschen mit Behinderung
am Erwerbsleben teilhaben zu lassen - schließlich erhöhen sie
die Zahl der Einzahler.
Doch trotz der Anstrengungen
von Beratungs- und Integrationsstellen, bestehende
Arbeitsplätze zu sichern, steigt die Zahl der
Kündigungsanträge beim Hamburger Integrationsamt. 2004
erreichte sie fast die 1000er Marke. Das Amt willigte in etwa
65 Prozent der Fälle ein, überwiegend bei betriebsbedingten
Kündigungen.
Zwar sei die Zahl arbeitsloser
Schwerbehinderter in Hamburg seit 2000 bis Ende 2004 gesunken,
teilte die Sozialbehörde mit. Doch jetzt steigt sie wieder: Im
März dieses Jahres wurden 3498 schwerbehinderte Arbeitlose
registriert, davon zwei Drittel Arbeitslosengeld-II-Empfänger;
Tendenz steigend. Experten befürchten bis zu 6000 Betroffene.
Die Ursache: Neuregelungen durch Hartz IV.
Doch
Matthias Bartke, Leiter des Integrationsamtes Hamburg, bleibt
optimistisch: "Durch Hartz IV ist endlich ist alles aus einem
Guß. Vormals schwerbehinderte Sozialhilfeempfänger können nun
Eingliederungszuschüsse und andere Fördermöglichkeiten in
Anspruch nehmen." Für die Integration Behinderter ins
Berufsleben werden keine Steuereinnahmen, sondern Mittel aus
einer Ausgleichsabgabe verwendet, die Unternehmen mit mehr als
20 Angestellten zahlen müssen, wenn sie weniger als fünf
Prozent Schwerbehinderte beschäftigen. 2005 wird mit 10,67
Millionen Euro gerechnet.
Hier können Sie sich
informieren
Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Soziales und
Familie, Integrationsamt, Tel. (040) 428 63 - 28 59; im
Internet unter: www.integrationsamt. hamburg.de
Beratungsprojekt handicap, Arbeit und Leben Hamburg, Tel.
(040) 28 40 16 - 50, E-Mail: handicap@hamburg.
arbeitundleben.de
Beratungsinitiative Hamburg BIHA, Fortbildungsakademie der
Wirtschaft, Tel. (040) 63 64 62 - 71 ¦ ARGE SBV
Arbeitsgemeinschaft der Schwerbehindertenvertretungen in der
Hamburger Wirtschaft, www.arge-sbv.de Integrationsfachdienste
(Informationen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer)
Profil ? Personal- und Integrationsberatung für Körper-
und Sinnesbehinderte, Tel. (040) 20 94 76 - 10,
www.profil-hh.de ¦ pass ? Personalvermittlung für Menschen mit
Behinderung (für Körper- und Sinnesbehinderte im
Kündigungsschutz), Tel. (040) 29 99 43 61, www.pass-hamburg.de
ARINET - Arbeits-Integrations- Netzwerk (für psychisch
behinderte Menschen) Tel. (040) 389 04 50,
www.arinet-hamburg.de
Hamburger Arbeitsassistenz (für geistig Behinderte), Tel.
(040) 431 33 90, www.hamburgerarbeitsassistenz. de Allgemeine
Quellen
Im Internet unter www.jobs-ohne-barrieren. de sowie unter
www.zb-net.de; ZB Zeitschrift: Behinderte Menschen im Beruf
Das Portal für Menschen mit Behinderung:
www.wheel-it.de/portal
erschienen am 7. Mai 2005 in Beruf & Erfolg
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